Virtueller DRT muss abgesagt werden


03 November 2022

Aufgrund der nach wie vor fehlenden Bestätigung des Registergerichts in Hannover für die Satzungsänderung muss die Einladung zum Deutschen Rugby-Tag am 3. Dezember widerrufen und die virtuelle Mitgliederversammlung damit abgesagt werden.
 
Dabei hatte die Verbandsführung den DRT vorsorglich weit ans Jahresende gelegt, um sicherzustellen, dass die nötige Satzungsänderung rechtzeitig beim Registergericht eingetragen sein könnte. Das aus den in der Einladung benannten Gründen festgelegte Format einer digitalen Mitgliederversammlung wäre erst rechtssicher zulässig, wenn die neuen Satzungsregelungen eingetragen sind. Die bisherige Regelung durch das Covid-19-Folgemilderunggesetz lief Ende August diesen Jahres aus.
 
Die Einladung zum DRT des nächsten Jahres wird nun erst dann erfolgen, wenn vom Registergericht die Eintragung und damit Anwendbarkeit der Satzungsänderungen bestätigt wurde.