Brief des Präsidenten Harald Hees zum einjährigen Dienstjubiläum

DRV-Präsident Harald Hees wendet sich an die Mitglieder des Deutschen Rugby-Verbandes



15 October 2020

Nachfolgend findet ihr einen Brief des DRV-Präsidenten Harald Hees anlässlich seines einjährigen Dienstjubiläums: 

Liebe SportskameradInnen, 

ich möchte mein einjähriges Dienstjubiläum zum Anlass nehmen, um einen kurzen Zwischenbericht und eine Beschreibung der momentan vorliegenden Problematik abzugeben.

Den Erfolg des ADRT hat unsere Zukunft gesichert, wir können alle wesentlichen Bereiche reaktivieren.

Was darüber hinaus geschah, ist aus den Jahresberichten der erweiterten Tagesordnung zum DRT 2020 ersichtlich.

Aber den Erfolg der gemeinsamen Rettungsaktion scheinen wir uns gegenseitig nicht zu gönnen.

Direkt in der Woche nach dem ADRT begann eine rechtliche Hinterfragung der Satzungskonformität des Erreichten.

Es wurde aus der zweiten Reihe geschossen und mit Strohmännern agiert.

Woher die Initiative kommt ist leicht ersichtlich, hat doch der Vertreter Niedersachsens auf Anweisung bei allen Abstimmung in Stimmbündelung mit „ Nein“ votiert.

Anstatt mit freigewordener Energie konstruktiv vorwärts planen zu können, musste rückwirkend rechtlich abgesichert werden.

Die dadurch notwendige genaue Betrachtung der von Jörg Behrndt (Leistungssportkoordinator/Geschäftsführer RNW) und Ulrike Städler (Vizepräsidentin Leistungssport NRV) formulierten DRV-Satzung bracht Verblüffendes zu Tage.

(Es geht hierbei nicht darum jemanden Fehler zuzuweisen. Mein Vorgänger war zurecht dankbar, Mithelfer gefunden zu haben. Es geht darum eine satzungsrechtskonforme Aufarbeitung der Mängel vorzunehmen). 

Ich beschränke mich auf die Beschreibung der Auswirkung der Fehler auf die Durchführung von DRT und ADRT. 

-       Laut Satzung ist ein Protokoll für einen ADRT nicht erforderlich.

-       Laut Satzung ist es nicht möglich, größeren Vereinen mehr Stimmen zu geben, auch wenn es in der DRT-Ordnung so beschrieben wurde, da eine solche Regelung Satzungscharakter haben muss, folglich dort festgelegt sein muss.

-       Eine Stimmübertragung auf Vertreter der Landesverbände in der bisher gehandhabten Form, ist nicht möglich.

Was machen wir mit diesen Erkenntnissen, die übrigens von mehreren Vereinsjuristen gegengelesen wurden?

Wären wir uns einig, so könnten wir uns einigen und kameradschaftlich nachbessern.

(Wenn zum Beispiel bei der Wahl der Vertreter der Landesverbände, gegen deren Ordnung verstoßen wurde, aber als Resultat zwei Vertreter gewählt werden, welche Eric Joppien und Sigrit Liebe heißen, wird doch keiner, dem es um die Sache geht die Wahl wiederholt haben wollen).

Da wir aber intern Gegner haben, denen es auch „um die Sache“ geht, müssen wir uns, um nicht wieder anfechtbar zu sein und das auf dem DRT zu Erreichende zu gefährden, an die Auslegung halten und schnellstmöglich nachbessern. 

Ich fürchte um die Durchführbarkeit des DRT.

Sollte er nicht als Präsenzveranstaltug über die Bühne gehen, müssen wir einen virtuellen DRT durchführen. Auch der darf nicht angreifbar sein, muss folglich an Profis delegiert werden und kostet bei der Anzahl der Teilnehmer und Abstimmung zwischen 10 000 und 12 000 €. Man sieht, Uneinigkeit kann richtig teuer werden und dafür haben die Vereine nicht zur Sonderumlage ja gesagt. (Es waren übrigens auch 12 000 € welche in internen Streitigkeiten unter meinem Vorgänger als Rechtsanwaltskosten aufgelaufen sind)

Auch bei der Durchführung eines virtuellen DRT sind wir an die Vorgaben der Satzung gebunden, einen Pandemie Notfallparagrafen gibt es nicht, also kann es sein, dass dieses Jahr kein DRT veranstaltet werden kann.

Frage,  ist das zulässig? Da gibt es auch unter Juristen keine einheitliche Meinung.

Man sieht, eine Satzung kann ein Werkzeug sein, aber in erster Linie ist es ein Gefängnis. Eine Satzung, die mit den Ordnungen nicht harmoniert und den Vorgaben des BGB nicht entspricht, in Kombination mit innerer Uneinigkeit der agierenden Mitglieder, ist ein Hemmschuh und Energievernichter.

Einmal im Jahr kann nachgebessert werden, das ist zum DRT. Die Dringlichkeit der Nachbesserung reicht nicht als Grund für die Einberufung eines ADRT, das bedeutet, um irgendwie weiterzukommen, muss dieses Jahr auf dem DRT möglichst viel geflickt werden. Auch danach werden wir feststellen, es ist nur Stückwerk und wir sind von der perfekten Satzung noch weit entfernt, aber wir werden zumindest gut aufgeräumt haben.

Unsere Stärke ist unsere Kameradschaft,

unsere Schwäche die innere Rivalität.

Das sollten wir uns immer wieder bewusst machen. Es ist eine schöne Aufgabe, die Freude am Rugby zu vermitteln und wir stecken ehrenamtlich viel Zeit und Energie in diese Aufgabe. Wir sollten versuchen, sie zu veredeln und nicht Jahr für Jahr in den Mist zu treten.

Es wäre mir lieber im Moment mit Stiftungen, Sponsoren und potentiellen Partnern in Verhandlung zu stehen, als wochenlang innere Abwehrmaßnahmen treffen zu müssen.

Aber es gehört wohl mit zum Job.

Vielleicht können wir ja das nächste Jahr,ohne allzu große Coronaeinschränkungen, kreativ und produktiv handeln und weniger reden.

Das Team passt, die Zeit ist reif.